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BuenaVista Guide Berlin
Thulestraße 63
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Unternehmer / Verantwortlich für den Inhalt

Jochen Wiesenberg
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Kommunikation

Mobil: +49 173 6123592
Tel.: +49 30 23139481
E-Mail: info@bvgb.de
Internet: www.bvgb.de

Gesellschaftsart

Einzelunternehmen

Umsatzsteuer-Identifikationsnummer

USt-IdNr.: DE237336064

Berufshaftpflichtversicherung

R+V Allgemeine Versicherung AG
Taunusstr. 1
65193 Wiesbaden
Tel.: +49 611 533-6886


Bildquellen

Einige Bilder auf dieser Website wurden öffentlich zugänglichen Quellen entnommen und sind unter entsprechenden Lizenzen frei verfügbar:

  • Das Thumbnail zur Sektion „Unter den Linden“ beruht auf einem Foto von Jess & Peter (from Geneva, Switzerland) und steht unter der Creative-Commons-Lizenz cc-by-2.0.
  • Das Thumbnail zur Sektion „Berlins hippe Mitte“ beruht auf einem Foto von Beek100 und steht unter der Creative-Commons-Lizenz cc-by-sa-3.0.
  • Das Bild in der Sektion „Kraniche“ wurde von Dieter Damschen zur Verfügung gestellt.
  • Das Bild in der Sektion „Kanu“ wurde von Kappest / tmu Tourismus Marketing Uckermark GmbH zur Verfügung gestellt.

Alle anderen Bilder auf dieser Webseite stammen von Barbara Sax.


Webdesign

limoni.de|sign, Helge Borgmann, info@limoni.de


Reisebedingungen BuenaVista Guide Berlin

Sehr geehrter Gast,

vielen Dank für Ihr Interesse an den Angeboten von BuenaVista Guide Berlin. Wir bieten neben klassischen Führungen zu verschiedenen Themen und für unterschiedliche Zielgruppen auch Ganztagsprogramme an.

Zu einem optimalen Reiseablauf tragen klare vertragliche Vereinbarungen bei, die wir mit Ihnen in Form der nachfolgenden allgemeinen Reisebedingungen treffen. Diese ergänzen die gesetzlichen Vorschriften, insbesondere die §§ 651 a bis m BGB über den Pauschalreisevertrag und die Informationspflichten für Reiseveranstalter und führen diese Vorschriften aus. Sie werden, soweit wirksam vereinbart, Inhalt des zwischen Ihnen (Teilnehmer) und uns – der Firma BuenaVista Guide Berlin (Veranstalter) – zustande kommenden Vertrages.

1. Abschluss des Reisevertrages

1.1 Mit der Reiseanmeldung (Buchung), die mündlich, schriftlich, per Telefax oder Email erfolgen kann, bietet der Teilnehmer dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages auf der Grundlage dieser Reisebedingungen, der Reiseausschreibung und aller ergänzenden Angaben in der Buchungsgrundlage, soweit diese dem Reisenden vorliegen, verbindlich an.

1.2 Der Reisevertrag kommt mit Zugang der Buchungsbestätigung des Veranstalters an den Teilnehmer, bzw. den Reisevermittler oder Gruppenauftraggeber zustande, die bei oder unverzüglich nach Vertragsschluss in schriftlicher Ausfertigung übermittelt wird.

1.3 Der anmeldende Teilnehmer (Gruppenauftraggeber) haftet für alle Verpflichtungen von mit angemeldeten Teilnehmer aus dem Reisevertrag, sofern er diese Verpflichtung durch ausdrückliche, gesonderte schriftliche Erklärung übernommen hat.

1.4 Der Gruppenauftraggeber hat ausschließlich die Stellung eines Vertreters und Empfangsboten des Teilnehmers. Er ist berechtigt, namens und in Vollmacht des Teilnehmers rechtsgeschäftlich Erklärungen für diesen abzugeben – insbesondere als dessen Vertreter Reisebedingungen vom Veranstalter entgegenzunehmen und diese als Vertragsinhalt anzuerkennen. Der Teilnehmer kann diese Vollmacht jederzeit gegenüber dem Veranstalter widerrufen.

2. Anzahlung und Restzahlung

2.1 Mit Vertragsschluss -und bei Pauschalreiseverträgen erst nach Aushändigung eines Sicherungsscheines gemäß § 651k Abs. 3 BGB ist vom Teilnehmer an den Veranstalter eine Anzahlung zu leisten, die auf den Reisepreis angerechnet wird. Sie beträgt, soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 20 % des Reisepreises. Vorauszahlungspflichten, die ein Gruppenauftraggeber als eigene übernommen hat, bleiben davon unberührt.

2.2 Die Restzahlung ist, soweit der Sicherungsschein ausgehändigt wurde und falls im Einzelfall nichts anderes vereinbart ist, 7 Tage vor Reisebeginn fällig. Die Zahlung erfolgt auf das Konto des Veranstalters:

Jochen Wiesenberg
GLS BANK
IBAN: DE44 4306 0967 1112 6717 00
BIC: GENODEM1GLS

Maßgeblich ist das Datum des Zahlungseingangs beim Veranstalter.

2.4 Die Pflicht zur Übergabe eines Sicherungsscheines entfällt, wenn
a) der gesamte Reisepreis entsprechend den vertraglichen Vereinbarungen erst zum Reiseende zahlungsfällig wird und die Reiseleistungen keinen Transport vom oder zum Reiseort umfassen
b) die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis € 75,- pro Teilnehmer nicht übersteigt.

3. Leistungsänderungen / Umbuchungen

3.1 Änderungen und Abweichungen vom vereinbarten Inhalt des Reise- oder Gruppenreisevertrages, die nach Vertragsabschluss notwendig werden, und die vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Reiseleistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Eventuelle Gewährleistungsansprüche bleiben unberührt, soweit die geänderten Leistungen mit Mängeln behaftet sind. Der Veranstalter ist verpflichtet, den Teilnehmer, bzw. den Gruppenaufraggeber über Leistungsänderungen und Leistungsabweichungen unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Gegebenenfalls wird der Veranstalter dem Teilnehmer einen kostenlosen Rücktritt anbieten.

3.2 Die Benennung von Ersatzteilnehmer ist grundsätzlich möglich, sofern auch der Ersatzteilnehmer die unter Ziffer 8 genannten Voraussetzungen erfüllt.

4. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

4.1 Nimmt der Teilnehmer einzelne Reiseleistungen infolge vorzeitiger Rückreise, wegen Krankheit oder aus anderen, nicht vom Veranstalter zu vertretenden Gründen nicht in Anspruch, so besteht kein Anspruch des Teilnehmers auf anteilige Rückerstattung. Der Veranstalter bezahlt an den Teilnehmer jedoch ersparte Aufwendungen zurück, sobald und soweit sie von den einzelnen Leistungsträgern tatsächlich an den Veranstalter zurückerstattet worden sind.

5. Rücktritt und Kündigung durch den Veranstalter

5.1 Der Veranstalter kann den Vertrag nach Reisebeginn kündigen, wenn der Teilnehmer die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Einen Ausschluss des Teilnehmers ist insbesondere dann gerechtfertigt, wenn nach Einschätzung des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen Anzeichen für eine eingeschränkte Tauglichkeit für die gesamte Reise oder einzelne Reiseleistungen (z.B. durch Alkohol-, Rauschmittelgenuss, gesundheitliche Beeinträchtigungen) vorliegen oder der Reisende gegen ausdrückliche Weisungen des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen verstößt.

Spricht der Veranstalter die Kündigung gegenüber dem Teilnehmer aus, so behält er dennoch den Anspruch auf den Gesamtpreis; der Veranstalter muss sich jedoch den Wert ersparter Aufwendungen sowie diejenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der Reiseleistung erlangt, einschließlich der dem Veranstalter eventuell von den Leistungsträgern gutgeschriebenen Beträge. Die örtlichen Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind in diesen Fällen bevollmächtigt, die Rechte des Veranstalters wahrzunehmen.

6. Rücktritt durch den Teilnehmer, Umbuchung

6.1 Der Teilnehmer kann bis Reisebeginn jederzeit durch Erklärung gegenüber dem Veranstalter, die schriftlich unter Angabe des Namens bzw. bei Gruppen des Gruppenauftraggebers und des bestätigten Reisetermins erklärt werden soll, vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang beim Veranstalter. Das gilt auch bei Rücktrittserklärungen des Teilnehmers gegenüber dem Gruppenauftraggeber.

6.2 In jedem Fall des Rücktritts durch den Teilnehmer, stehen dem Veranstalter unter Berücksichtigung gewöhnlich ersparter Aufwendungen und der gewöhnlich möglichen anderweitigen Verwendung der Reiseleistungen folgende pauschale Entschädigungen vom Reisepreis pro Person zu:

  • bis 45. Tag vor Reisebeginn: 10 % des Gesamtreisepreises
  • bis 30. Tag vor Reisebeginn: 20 % des Gesamtreisepreises
  • bis 22. Tag vor Reisebeginn: 30 % des Gesamtreisepreises
  • bis 15. Tag vor Reisebeginn: 50 % des Gesamtreisepreises
  • bis 8. Tag vor Reisebeginn: 60 % des Gesamtreisepreises
  • bis 4. Tag vor Reisebeginn: 70 % des Gesamtreisepreises
  • ab dem 3. Tag vor Reiseantritt oder bei Nichtantritt der Reise 80 % des Gesamtreisepreises

als Ersatzanspruch gefordert. Konzertkarten sind regelmäßig nicht rückgabefähig. Bei Konzertreisen gelten die in der jeweiligen Reiseausschreibung dargestellten Bedingungen.

6.3 Dem Teilnehmer bleibt es unbenommen, dem Veranstalter nachzuweisen, dass dem Veranstalter tatsächlich keine oder wesentlich geringere Kosten als die geltend gemachte Kostenpauschale entstanden sind. In diesem Fall ist der Teilnehmer nur zur Bezahlung der tatsächlich angefallenen Kosten verpflichtet.

6.4 Dem Teilnehmer wird dringend der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung empfohlen.

7. Allgemeine Obliegenheiten und Kündigung des Teilnehmers, Ausschlussfrist

7.1 Die sich aus § 651 d Abs. 2 BGB ergebende Verpflichtung zur Mängelanzeige ist bei Reisen mit dem Veranstalter dahingehend konkretisiert, dass der Reisende verpflichtet ist, auftretende Mängel und sonstige Umstände unverzüglich der örtlichen Reiseleitung des Veranstalters anzuzeigen und Abhilfe zu verlangen.

7.2 Ist durch den Veranstalter keine örtliche Reiseleitung eingesetzt und nach den vertraglichen Vereinbarungen auch nicht geschuldet (Siehe hierzu auch die Reiseausschreibung!), so ist der Reisende verpflichtet, dem Veranstalter direkt unter den am Ende dieser Reisebedingungen abgedruckten Kontaktdaten unverzüglich Nachricht über die Beanstandungen zu geben und um Abhilfe zu ersuchen.

7.3 Reiseleiter oder Gruppenverantwortliche sind nicht berechtigt oder bevollmächtigt, vor, während oder nach der Reise Beanstandungen, bzw. Zahlungsansprüche des Teilnehmers im Namen des Veranstalters anzuerkennen.

7.4 Bei Reisegepäck sind Verlust und Beschädigungen unverzüglich den Beförderungsunternehmen anzuzeigen. Das Beförderungsunternehmen ist zur Ausstellung einer schriftlichen Bestätigung verpflichtet. Ohne Anzeige besteht Gefahr eines Anspruchsverlustes.

7.5 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt, so kann der Teilnehmer den Vertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigen, dem Veranstalter erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung ist erst zulässig, wenn der Veranstalter bzw. seine Erfüllungsgehilfen eine ihnen vom Teilnehmer bestimmte angemessene Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten. Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe unmöglich ist oder vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen verweigert wird, oder wenn die sofortige Kündigung des Vertrages durch ein besonderes Interesse des Teilnehmers gerechtfertigt wird.

7.6 Der Teilnehmer ist verpflichtet, Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reiseleistungen innerhalb eines Monates nach dem vertraglich vorgesehenen Rückreisedatum gegenüber dem Veranstalter geltend zu machen. Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber dem Veranstalter unter den unten angegebenen Kontaktdaten erfolgen. Eine schriftliche Geltendmachung wird dringend empfohlen. Ansprüche entfallen nur dann nicht, wenn die fristgemäße Geltendmachung unverschuldet unterbleibt.

8. Besondere Pflichten des Teilnehmers bei Touren von BuenaVista Guide Berlin

8.1 Der Teilnehmer hat bei Reiseleistungen, bei denen es sich um Führungen handelt keinen Anspruch auf einen bestimmten Ablauf. Insbesondere behält sich der Veranstalter das Recht vor, unter Maßgabe der Voraussetzungen aus Ziffer 3.1 Führungen auf Grund äußerer Umstände (Demonstrationen, Großveranstaltungen, Sperrungen usw.) zu verändern.

8.2 Der Teilnehmer hat alle behördlichen Anordnungen oder Auflagen, insbesondere auch Warn- und Hinweisschilder zu beachten.

8.3 Der Teilnehmer ist für zweckmäßige Kleidung in Abhängigkeit von Art und Termin der Veranstaltung selbst verantwortlich.

8.4 Der Teilnehmer sollte vor der Reise, ggf. unter Einbeziehung fachkundigen ärztlichen Rates, selbst prüfen, ob die Teilnahme an Freizeitaktivitäten (z.B. Treppensteigen von mehreren 100 Stufen im Rahmen einer Besichtigungen, mehrstündige Führungen zu Fuß, etc.) mit seiner jeweiligen körperlichen Verfassung vereinbar ist.

8.5 Sofern für einzelne Reiseleistungen (Führungen, Besichtigungen) bestimmte körperliche Voraussetzungen erfüllt werden müssen, so teilt der Veranstaltern dies dem Teilnehmer oder dem Gruppenauftraggeber rechtzeitig vor Vertragsabschluss mit. Insbesondere sind die Hinweise in der Reiseausschreibung zu beachten.

8.6 Die vereinbarten Uhrzeiten sind bitte einzuhalten. Verspätungen, auch kurzfristige, sollen telefonisch mitgeteilt werden. Sollte durch verspätetes Eintreffen auf Seiten des Teilnehmers ein vereinbarter Programmteil nicht oder nicht mehr vollständig durchgeführt werden können, geht dies zu Lasten des Teilnehmers.

8.7 Bei Verspätung wartet der Gästeführer 15 Minuten am vereinbarten Treffpunkt. Erscheint die Gruppe innerhalb dieses Zeitraums nicht und hat die Verspätung auch nicht angezeigt, gilt dies als Rücktritt des Teilnehmers / der Gruppe vom Vertrag. Der Veranstalter kann die unter Punkt 6 festgesetzten Stornierungskosten in Rechnung stellen.

9. Kündigung wegen höherer Gewalt

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Reiseleistungen oder die gesamte Reise wegen höherer Gewalt (sehr schlechte Wetterverhältnisse oder Wettervorhersagen, die eine potenzielle Gefährdung darstellen, unvorhergesehene Sicherheitsmängel an Besichtigungsobjekten etc.) unter Maß auch kurzfristig abzusagen.

Er wird in diesem Fall die Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung anbieten.

Sollte ein passender Alternativtermin nicht gefunden werden, erstattet der Veranstalter unverzüglich den bereits gezahlten Reisepreis an den Teilnehmer / die Gruppe zurück.

10. Haftung von BuenaVista Guide Berlin

10.1 Die vertragliche Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind (auch die Haftung für die Verletzung vor-, neben- oder nachvertraglicher Pflichten) ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit
a) ein Schaden des Teilnehmers durch den Veranstalter weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt worden ist
oder
b) der Veranstalter für einen dem Teilnehmer entstehenden Schaden allein wegen eines Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

11. Verjährung

11.1 Vertragliche Ansprüche des Teilnehmers gegenüber dem Veranstalter, insbesondere gemäß §§ 651 c BGB ff. – ausgenommen solche wegen Körper- und Gesundheitsschäden, verjähren nach einem Jahr ab dem vertraglich vorgesehenen Ende der Reise / Führung. Schweben zwischen dem Teilnehmer und dem Veranstalter Verhandlungen über geltend gemachte Ansprüche oder die den Anspruch begründenden Umstände, so ist die Verjährung gehemmt bis der Teilnehmer oder der Veranstalter die Fortsetzung der Verhandlungen verweigert. Die vorbezeichnete Verjährungsfrist von einem Jahr tritt frühestens 3 Monate nach dem Ende der Hemmung ein.
Alle anderen Ansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährung.

12. Gerichtsstand

12.1 Die mit dem Veranstalter geschlossenen Verträge unterliegen ausschließlich deutschem Recht. Sofern der Reisevertrag zwischen dem Veranstalter und einem Unternehmer zustande kommt, wird als Gerichtsstand das für den Geschäftssitz des Veranstalters zuständige Gericht in Berlin vereinbart.

12.2 Die vorstehenden Bedingungen gelten nicht, wenn sich aus vertraglich nicht abdingbaren Bestimmungen internationaler Abkommen, die auf den Vertrag zwischen dem Gast und dem Veranstalter anwendbar sind, etwas anderes zugunsten des Gastes ergibt oder wenn nicht abdingbare Bestimmungen im Mitgliedstaat der EU, dem der Kunde angehört, für den Kunden günstiger sind als die vorstehenden Bestimmungen oder die entsprechenden deutschen Vorschriften.

Reiseveranstalter: BuenaVista Guide Berlin (Stand November 2010)


Datenschutzerklärung

1. Information über die Erhebung personenbezogener Daten und Kontaktdaten des Verantwortlichen

1.1 Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können.

1.2 Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Jochen Wiesenberg, BuenaVista Guide Berlin, Thulestraße 63, 13189 Berlin, Deutschland, Tel.: +491736123592, E-Mail: j.wiesenberg@bvgb.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet.

1.3 Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung personenbezogene Daten und anderer vertraulicher Inhalte (z.B. Bestellungen oder Anfragen an den Verantwortlichen) eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie können eine verschlüsselte Verbindung an der Zeichenfolge „https://“ und dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile erkennen.

2. Datenerfassung beim Besuch unserer Website

Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an unseren Server übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen:

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3. Kontaktaufnahme

Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung der Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht, dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

4. Rechte des Betroffenen

4.1 Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten umfassende Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), über die wir Sie nachstehend informieren:

  • Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO: Sie haben insbesondere ein Recht auf Auskunft über Ihre von uns verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Verarbeitungszwecke, die Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten, die Empfänger oder Kategorien von Empfängern, gegenüber denen Ihre Daten offengelegt wurden oder werden, die geplante Speicherdauer bzw. die Kriterien für die Festlegung der Speicherdauer, das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch gegen die Verarbeitung, Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, die Herkunft Ihrer Daten, wenn diese nicht durch uns bei Ihnen erhoben wurden, das Bestehen einer automatisierten Entscheidungsfindung einschließlich Profiling und ggf. aussagekräftige Informationen über die involvierte Logik und die Sie betreffende Tragweite und die angestrebten Auswirkungen einer solchen Verarbeitung, sowie Ihr Recht auf Unterrichtung, welche Garantien gemäß Art. 46 DSGVO bei Weiterleitung Ihrer Daten in Drittländer bestehen;
  • Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO: Sie haben ein Recht auf unverzügliche Berichtigung Sie betreffender unrichtiger Daten und/oder Vervollständigung Ihrer bei uns gespeicherten unvollständigen Daten;
  • Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO: Sie haben das Recht, die Löschung Ihrer personenbezogenen Daten bei Vorliegen der Voraussetzungen des Art. 17 Abs. 1 DSGVO zu verlangen. Dieses Recht besteht jedoch insbesondere dann nicht, wenn die Verarbeitung zur Ausübung des Rechts auf freie Meinungsäußerung und Information, zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, aus Gründen des öffentlichen Interesses oder zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist;
  • Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO: Sie haben das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten zu verlangen, solange die von Ihnen bestrittene Richtigkeit Ihrer Daten überprüft wird, wenn Sie eine Löschung Ihrer Daten wegen unzulässiger Datenverarbeitung ablehnen und stattdessen die Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten verlangen, wenn Sie Ihre Daten zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen benötigen, nachdem wir diese Daten nach Zweckerreichung nicht mehr benötigen oder wenn Sie Widerspruch aus Gründen Ihrer besonderen Situation eingelegt haben, solange noch nicht feststeht, ob unsere berechtigten Gründe überwiegen;
  • Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO: Haben Sie das Recht auf Berichtigung, Löschung oder Einschränkung der Verarbeitung gegenüber dem Verantwortlichen geltend gemacht, ist dieser verpflichtet, allen Empfängern, denen die Sie betreffenden personenbezogenen Daten offengelegt wurden, diese Berichtigung oder Löschung der Daten oder Einschränkung der Verarbeitung mitzuteilen, es sei denn, dies erweist sich als unmöglich oder ist mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden. Ihnen steht das Recht zu, über diese Empfänger unterrichtet zu werden.
  • Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO: Sie haben das Recht, Ihre personenbezogenen Daten, die Sie uns bereitgestellt haben, in einem strukturierten, gängigen und maschinenlesebaren Format zu erhalten oder die Übermittlung an einen anderen Verantwortlichen zu verlangen, soweit dies technisch machbar ist;
  • Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO: Sie haben das Recht, eine einmal erteilte Einwilligung in die Verarbeitung von Daten jederzeit mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Im Falle des Widerrufs werden wir die betroffenen Daten unverzüglich löschen, sofern eine weitere Verarbeitung nicht auf eine Rechtsgrundlage zur einwilligungslosen Verarbeitung gestützt werden kann. Durch den Widerruf der Einwilligung wird die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung nicht berührt;
  • Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO: Wenn Sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der Sie betreffenden personenbezogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, haben Sie - unbeschadet eines anderweitigen verwaltungsrechtlichen oder gerichtlichen Rechtsbehelfs - das Recht auf Beschwerde bei einer Aufsichtsbehörde, insbesondere in dem Mitgliedstaat Ihres Aufenthaltsortes, Ihres Arbeitsplatzes oder des Ortes des mutmaßlichen Verstoßes.

4.2 WIDERSPRUCHSRECHT

WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT.

WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN.

MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN.

5. Dauer der Speicherung personenbezogener Daten

Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Nach Ablauf der Frist werden die entsprechenden Daten routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht.